Gesamtarbeitsvertrag (GAV): Deine Rechte als Arbeitnehmender
In vielen Branchen der Schweiz regelt nicht nur dein Einzelarbeitsvertrag deine Arbeitsbedingungen, sondern auch der Gesamtarbeitsvertrag, kurz GAV. Für viele Arbeitnehmende ist der GAV unbekannt, dabei enthält er oft wichtige Rechte und Mindestanforderungen, die dir zustehen.
Was ist ein GAV?
Ein Gesamtarbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Er legt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferien, Zulagen und weitere Arbeitsbedingungen für eine ganze Branche fest. Wer in einer Branche mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV arbeitet, hat Anspruch auf diese Bedingungen, egal was im eigenen Arbeitsvertrag steht.
Welche Branchen sind betroffen?
In der Zentralschweiz sind besonders folgende Branchen von GAVs betroffen:
Bauhauptgewerbe (LMV): Mindestlöhne, Ferien, Überstundenregelung
Gastronomie (L-GAV): Löhne, Arbeitszeiten, Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit
Reinigungsgewerbe: Mindestlöhne je nach Region und Tätigkeit
Temporärarbeit: eigener GAV mit besonderen Schutzbestimmungen
Was bringt dir der GAV konkret?
Der GAV kann dir zum Beispiel einen höheren Lohn garantieren als das Gesetz vorschreibt, mehr Ferientage, einen 13. Monatslohn, Zulagen für besondere Arbeitsbedingungen oder einen besseren Kündigungsschutz. Viele Arbeitnehmende wissen nicht, dass ihnen diese Leistungen zustehen, und verlieren so Geld und Rechte, die ihnen zustehen.
Weisst du, welcher GAV für dich gilt?
Es ist nicht immer einfach herauszufinden, welcher GAV auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist und welche Rechte dir daraus konkret zustehen. Antonio hilft dir, das schnell zu klären.
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