Kündigung in der Schweiz: Was Arbeitnehmende wissen müssen
Eine Kündigung ist für die meisten Menschen eine sehr belastende Situation. Doch in der Schweiz gibt es klare Regeln, die dich als Arbeitnehmenden schützen. Wer seine Rechte kennt, kann schneller handeln und Fehler des Arbeitgebers erkennen.
Kündigungsfristen: Was gilt in deiner Branche?
Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Schweiz richtet sich nach den Dienstjahren:
1. Dienstjahr: 1 Monat auf Ende Monat
2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate auf Ende Monat
Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf Ende Monat
In vielen Branchen, zum Beispiel im Baugewerbe oder in der Gastronomie, gelten jedoch die Fristen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV), die von diesen gesetzlichen Mindestfristen abweichen können. Dein Vertrag oder der GAV deiner Branche bestimmt die geltende Frist.
Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?
Nicht jede Kündigung ist rechtmässig. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie zum Beispiel aus folgenden Gründen ausgesprochen wird:
Wegen Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft (während der gesetzlichen Sperrfristen)
Wegen der Ausübung von Rechten, z.B. Beschwerde bei Behörden oder Gewerkschaften
Wegen persönlicher Merkmale wie Herkunft, Nationalität oder Religion
Bei einer missbräuchlichen Kündigung hast du Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu zwei Monatslöhnen. Wichtig: Du musst innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich Einsprache erheben.
Du hast eine Kündigung erhalten?
Warte nicht zu lange. Fristen sind bei einer Kündigung entscheidend. Antonio kennt die Regeln in den Branchen Bau, Handwerk und Gastronomie genau und kann dir schnell sagen, was in deiner Situation gilt.
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